Verwechslungsgefahr durch beliebtes Powerword? – Gourmet

Verwechslungsgefahr durch beliebtes Powerword? – Gourmet

Der Fall: Aldi Süd meldete die nachstehende Bildmarke für Lebensmittel an:

Aldi_Gourmet_Markenanmeldung_goodwillprotect.png

Die Marke bestand aus dem an sich schutzunfähigen Werbewort „Gourmet“. Und einigen grafischen Elementen. Das EUIPO hielt die Marke aufgrund der Grafik für schutzfähig und veröffentlichte die Anmeldung.

Daraufhin legte die spanische Miquel Alimentació Grup jedoch Widerspruch ein. Sie berief sich auf eine Verwechslungsgefahr mit ihrer älteren spanischen Marke, die ebenfalls für Lebensmittel eingetragen war:

Miquel_Alimentacio_Marke_Gourmet_goodwillprotect.png

 

Auch diese Marke bestand im Wesentlichen aus dem an sich schutzunfähigen Werbewort Gourmet. Und einigen grafischen Elementen.

Aber konnte überhaupt eine Verwechslungsgefahr zwischen diesen Zeichen bestehen? Ihr Hauptbestandteil „Gourmet“ war ja nicht einmal schutzfähig! Zur Eintragung hatten die grafischen Bestandteile geführt. Und diese waren verschieden.

Eine Verwechslungsgefahr kann gleichwohl bestehen, sagt die Rechtsprechung. Solange eine Marke eingetragen ist, wird ihr nämlich immer ein gewisser Schutz zuerkannt. Das gilt auch, wenn sie im Wesentlichen nur aus schutzunfähigen Bestandteilen besteht. Dann ist der Schutzumfang eben entsprechend gering. Will man diesen Schutz als Marke beseitigen, muss die Marke erst gelöscht werden. Und dafür ist ein selbstständiges Nichtigkeitsverfahren erforderlich.

Die Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Gourmet-Marken beurteilte sich somit – wie für alle registrierten Marken – nach ihrer eingetragenen Form. Es war zu fragen, ob sich der Gesamteindruck der Marken in den Augen der Verbraucher ähnelte.

Von Bedeutung dafür war, dass beide Marken aus denselben Wörtern bestanden. Solange die Marken noch existierten, waren sie in ihren Schutz einzubeziehen. Die Wörter „Gourmet“ standen – schon aufgrund ihrer Größe – im Vordergrund der Zeichen.

Die Marken unterschieden sich nur durch ihre Grafik. Verschieden waren das Schriftbild der Wörter, der farbliche Hintergrund sowie die Linien unter den Wörtern. Diese grafischen Elemente dienten aber lediglich der Herausstellung der Wörter. Sie waren daher nur eine dekorative Zutat zu diesen.

Unabhängig hiervon dominieren Wortelemente eine Marke neben den Bildelementen in den meisten Fällen. Will ein Verbraucher nämlich auf die von der Marke geschützten Waren Bezug nehmen, nennt er das Wort aus der Marke. Er beschreibt nicht ihre Bildelemente. Das kann nur in seltenen Fällen anders sein.

Somit stimmten die Marken in ihren dominierenden Bestandteilen – den an sich schutzunfähigen Wörtern Gourmet – überein. Sie waren bildlich, klanglich und begrifflich ähnlich. Zudem waren die Waren der Marken identisch. Damit bestand eine Verwechslungsgefahr.

Die Aldi Marke wurde nicht als Unionsmarke eingetragen.

Gericht der Europäischen Union, 15. Dezember 2016, T-212/15.

Learnings: Vertrauen Sie nicht darauf, dass sie keine Probleme bekommen, wenn Sie beliebte Werbewörter aus dem Marketing durch eine Grafik als Marke schützen lassen. Es hilft Ihnen nicht, dass alle das ja so machen. Ältere Marken können mit denselben oder ähnlichen Powerwords existieren. Und für identische oder ähnliche Waren eingetragen sein. Ihre neue Marke kann diese älteren Marken dann verletzen. Im Wirtschaftsleben ziehen derartige Verletzungen oft gravierende Schadensersatzfolgen nach sich. Das sollten Sie vermeiden.

 

Hinweis: Lesen Sie zur Schutzfähigkeit von Powerword Marken auch den folgenden BestCase:

 Schutz durch Grafik für beschreibende BIO-Marke? – JUST ORGANIC

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