Verwechslungsgefahr durch anspielende Marke? – Hydrovision

Verwechslungsgefahr durch anspielende Marke? – Hydrovision

Der Fall: Die polnische Olimp Laboratories sp. z o.o. hatte sich für ihre Augentropfen eine sog. anspielende Marke ausgedacht. Diese enthielt abgewandelte Sachhinweise auf die Produkte. Das folgende Bildzeichen wurde als EU-Marke angemeldet:

 

Hydrovision_Markenanmeldung_goodwillprotect.png

Hiergegen erhob die deutsche OmniVision GmbH jedoch Widerspruch. Sie stützte sich auf ihre ältere, für Augentropfen geschützte EU-Wortmarke

Hylo-Vision_Marke_goodwillprotect.png

Bestand der Widerspruch zu Recht? Waren die beiden Zeichen insbesondere einander so ähnlich, dass eine Verwechslungsgefahr gegeben war? Die Beurteilung der Markenähnlichkeit ist eine der schwierigsten Fragen im Markenrecht. Eine falsche Beurteilung führt häufig zu folgenschweren Fehlentscheidungen. Grund genug, sich etwas genauer damit zu befassen.

Markenähnlichkeit

Die Beurteilung der Ähnlichkeit zweier Marken bedeutet mehr, als nur einen Bestandteil davon zu nehmen und ihn mit einer anderen Marke zu vergleichen. Die Marken sind vielmehr in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Festzustellen ist, welchen Eindruck die Marken im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hinterlassen. Dieser Eindruck ist sodann zu vergleichen.

Unterscheidungskraft der Einzelelemente

Für diese Prüfung ist zunächst jedes Einzelelement auf seine Eignung zu prüfen, die registrierten Waren als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und zu unterscheiden. An unterscheidungskräftigen Elementen einer Marke orientiert sich der Verkehr und behält diese von der Marke in seinem Gedächtnis. Beschreibt ein Merkmal hingegen lediglich die Waren, ist es nicht oder nur sehr wenig unterscheidungskräftig und werden sich die Verkehrskreise im Allgemeinen nicht an ihm zur Unterscheidung der Produkte orientieren. Das kann jedoch anders sein, wenn das beschreibende Element durch seine Position und Größe Aufmerksamkeit erweckt und von der Marke in Erinnerung bleibt.

Im vorliegenden Fall haben die Marken einen beschreibenden Bestandteil gemeinsam:

Vision

„Vision“ beschreibt das Anwendungsgebiet der Augentropfen und ist deshalb von Hause nur in geringem Maße geeignet, auf die Herkunft der Augentropfen hinzuweisen (und im Gedächtnis der Verkehrskreise zu verbleiben).

Die ältere Marke enthält zusätzlich an erster Stelle den Bestandteil

Hylo

Es mag sein, dass dieser Bestandteil auf den Wirkstoff Natriumhyaluronat anspielt und von ihm abgeleitet ist. Jedoch ist das für einen erheblichen Teil der Verkehrskreise nicht unmittelbar verständlich. „Hylo“ hat deshalb für ihn keine Bedeutung und ist daher normal zur Unterscheidung der Augentropfen geeignet.

Das Zeichen „Hydrovision“ hat die Vorsilbe

Hydro

Sie ist als Hinweis auf Wasser ohne weiteres verständlich und kann deshalb die Eigenschaften der Augentropfen beschreiben, für eine ausreichende Befeuchtung der Augen zu sorgen. Wegen seines beschreibenden Inhalts hat dieser Bestandteil nur eine geringe Unterscheidungskraft.

Die stilistischen Elemente der angemeldeten Marke

Hydrovision-Stilistische Elemente I_goodwillprotect.png

dienen in erster Linie nur dekorativen Zwecken. Das Bildelement, nämlich ein Auge als dunkelblauer Wassertropfen, weist nur darauf hin, dass es sich bei den Waren um befeuchtende Augentropfen handelt. Die graphischen Elemente sind deshalb nicht unterscheidungskräftig.

Graphisch hat der Bindestrich in

Hylo-Vision_Marke_goodwillprotect.png

nur die Funktion, die Einzelwörter aufzuteilen.  Er individualisiert die Marke nicht. Auch die Aufteilung in zwei getrennte Wörter ist zur Individualisierung des Zeichens nicht geeignet. Die stilistischen Elemente haben insoweit keine Unterscheidungskraft.

Gesamteindruck

Nachdem die Unterscheidungskraft der einzelnen Zeichenelemente feststeht, muss weiter beurteilt werden, in welchem Verhältnis diese Elemente in den Zeichen zueinanderstehen. Wir erinnern uns: Es kommt auf die Zeichen in ihrer Gesamtheit an. Ermittelt werden muss, was der Verkehr davon als Unterscheidungsmittel in seiner Erinnerung behält.

Dafür lässt sich feststellen, dass die Elemente „Hylo und „Hydro“ neben dem Element „Vision“ zum einen kürzer sind. Sie sind zudem nicht so originell oder fantasievoll, dass nur sie die Aufmerksamkeit des Publikums auf sich ziehen könnten. Obwohl sie den Anfang der Zeichen bilden, behält das Publikum diese Elemente somit nicht allein von den Marken in Erinnerung. Es unterscheidet die Augentropfen im Markt nur auf Grundlage der Zeichen im Ganzen.

Vergleich des jeweiligen Gesamteindrucks

Sind diese Marken in ihrer Gesamtheit jetzt ähnlich?

In visueller Hinsicht besteht eine weitgehende Buchstabenübereinstimmung in gleicher Reihenfolge:

Hy dr o  vision

Hy l   o- Vision

Die graphischen Elemente der Zeichen können diese bildliche Ähnlichkeit nicht aufheben:

So hat die Gestaltung des „O“ in der angemeldeten Marke

Hydrovision-Stilistische Elemente II_goodwillprotect.png

erkennbar nur Buchstabenfunktion und ist auch grafisch nicht besonders auffällig. Der Bindestrich in der älteren Marke mit der Aufteilung in zwei Wörter wird vom Publikum nicht besonders beachtet und ändert die bildliche Ähnlichkeit der maßgeblichen Wörter ebenfalls nicht.

Die Wortelemente sind zudem in ihrer Gesamtheit klanglich ähnlich. Eine begriffliche Ähnlichkeit lässt sich nicht feststellen.

Im Ergebnis besteht damit eine bildliche und eine klangliche Ähnlichkeit zwischen den Zeichen.

Verwechslungsgefahr

Für die Verwechslungsgefahr ist weiter beachtlich, dass Hylo-Vision kein schwaches Zeichen ist. Die Marke ist erkennbar eine anspielende Marke. Solche Marken sind im Arzneimittelbereich üblich. Sie können wegen ihrer Unschärfe einem unmittelbar beschreibenden Inhalt nicht gleichgesetzt werden und sind daher regelmäßig durchschnittlich unterscheidungskräftig mit normalem Schutzbereich.

Angesichts der identischen Waren, der klanglichen und bildlichen Ähnlichkeit sowie der durchschnittlichen Unterscheidungskraft der älteren Marke bestand eine Verwechslungsgefahr. Das Bildzeichen „Hydrovision“ wurde nicht als Marke eingetragen,

Gericht der Europäischen Union, vom 27. Januar 2021, T-810/19

Learnings: Wenn Sie sich für eine anspielende Marke entscheiden, um die Kommunikationsfähigkeit des Zeichens zu steigern, sollten Sie Ihr Augenmerk besonders auf die Ähnlichkeit mit älteren Zeichen richten. Es kommt immer darauf an, welche Bestandteile das Publikum von Ihrer Marke in seiner Erinnerung behält. Selbst an Elementen, die Ihre Waren lediglich beschreiben, kann sich das Publikum bei Ihrer Marke orientieren, wenn sie aufgrund von Stellung und Größe auffallen. Fehler in dieser Hinsicht können zu kostenträchtigen Verletzungen älterer Zeichen führen.

Comments are closed.