Sargnagel für Marken: Fehlende Unterscheidungskraft – KÖLNER DOM
Gibt es neben Albert Einsteins spezieller Relativitätstheorie weitere Phänomene, die sich einer intuitiven Beurteilung entziehen und die Relativität scheinbar fester Größen beinhalten? Die Rechtsprechung des BGH und des EuGH zur Unterscheidungskraft und damit zur Schutzfähigkeit der Namen berühmter Bauwerke als Marke scheint ein solches Beispiel zu sein. Sie wirkt sich auf eine Vielzahl von wirtschaftsrelevanten Fallkonstellationen aus, etwa auf Marken für Fanartikel oder Eventmarken. Die fehlende Unterscheidungskraft einer Marke sollte deshalb genau geprüft werden.