Ein Caterer hatte die Idee, „grill meister“ für seine Grill- und Bierprodukte und sein Catering als Marke registrieren zu lassen. Er gab seiner Marke eine einfache Gestaltung und als Besonderheit gleich noch das R im Kreis ® mit. Der Caterer war allerdings sehr erstaunt, als der Bundesgerichtshof seiner Marke Schutzunfähigkeit und Täuschung attestierte.
Biogena Naturprodukte, ein österreichischer Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, ließ sich den Slogan „ZUM wohl“ für Lebensmittel als österreichische Bio Marke eintragen. Das Gericht der Europäischen Union versagte dem Zeichen jedoch den Schutz als Unionsmarke.