Täuschung durch R im Kreis ® – grill meister
Ein Caterer hatte die Idee, „grill meister“ für seine Grill- und Bierprodukte und sein Catering als Marke registrieren zu lassen. Er gab seiner Marke eine einfache Gestaltung und als Besonderheit gleich noch das R im Kreis ® mit. Der Caterer war allerdings sehr erstaunt, als der Bundesgerichtshof seiner Marke Schutzunfähigkeit und Täuschung attestierte.