Ihr Produkt hat ein außergewöhnliches Design und eine besondere technische Funktion. Der Gömböc ist so ein Produkt. Achten Sie auf die Voraussetzungen für seinen Markenschutz.
Der Patentschutz ihres Produkt ist abgelaufen. Und die Marke, die seine Form schützte, wurde gelöscht. Aber geben Sie nicht auf. Sie können unter Umständen trotzdem noch einen Schutz gegen Nachahmung geltend machen.