Markenbenutzung in der Produktentwicklungsphase ? – Boswelan
Verfallsanträge wegen Nichtbenutzung sind ein beliebtes Mittel, lästige Markeneintragungen loszuwerden. Sie können insbesondere Unternehmen gefährlich werden, die ihre für die Marke vorgesehenen Produkte gerade erst entwickeln. Wann liegt in solchen Fällen eine ernsthafte Markenbenutzung in der Produktentwicklungsphase vor? Und wann ist eine Nichtbenutzung gegebenenfalls gerechtfertigt, damit die Marke nicht gelöscht werden kann? Das Thema ist nicht nur für Neuanmeldungen von Marken relevant, sondern auch den Ankauf bestehender Marken für ein künftiges Produkt.