Schutzfähigkeit als Marke durch Benutzung – BIO-BEAUTÉ
Bezeichnungen, die Produkte oder Dienstleistungen beschreiben können, sind bekanntlich nicht unterscheidungskräftig und können als Marke deshalb nicht registriert werden. Aber man kann das Schutzhindernis überwinden. Die Bezeichnung muss hierfür vor ihrer Anmeldung allerdings Unterscheidungskraft erlangt haben. Was muss man genau tun, um die Schutzfähigkeit als Marke durch Benutzung zu erreichen?