Täuschung durch firmeneigenes Bio-Logo trotz Bio-Qualität? – SALUS
Der Fall: Das dem ökologischen Fortschritt und dem natürlichem Weg zum gesunden Leben verpflichtete Unternehmen SALUS produziert und vertreibt Naturarzneien, Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel, darunter auch Lebensmittel- und Arzneitees. Um auf die Bio-Qualität seiner Erzeugnisse hinzuweisen, verwendete es seit dem Jahre 1999 das folgende von ihm entworfene Bio-Logo
Bei dem Logo handelte es sich um ein hausinternes Logo. Es wurde nicht von einem unabhängigen Dritten verliehen. Auf den Verpackungen wurde das Logo folgerichtig ohne einen deutlichen und unmissverständlichen Hinweis benutzt, dass es sich um ein firmeneigenes Logo handelt:
Diesen Marktauftritt hielt die Wettbewerbszentrale für irreführend. Das Logo habe die Anmutung eines Gütesiegels. Bei Gütesiegeln aber erwarte der Verbraucher, dass sie von unabhängigen Dritten verliehen werden und die Einhaltung spezifischer Kriterien bestätigen. Hieran fehle es. Der Verbraucher könne nicht erkennen, dass es sich bloß um ein firmeneigenes Logo handle.
Mit dieser Argumentation war SALUS aber nicht einverstanden. Das Logo werde als Marke benutzt, auch wenn es den Firmennamen nicht enthalte. Der Verbraucher sei an Marken dieser Art gewöhnt. Er wisse, dass das Bio-Logo auf die Bio-Qualität der SALUS-Produkte hinweise. Und es sei im Übrigen zu diesem Zweck sogar länger in Benutzung als das EU-Bio-Logo
Als Marke konnte das Bio-Logo von SALUS jedoch nicht angesehen werden. Denn es weist ersichtlich lediglich auf die Bio-Eigenschaften der Tees hin. Nicht jedoch, wie eine Marke, auch auf die Herkunft der Tees aus dem Hause SALUS.
In Wirklichkeit hatte das Bio-Logo von SALUS die Anmutung eines Gütesiegels oder einer Auszeichnung. Dafür spricht seine Geschlossenheit und Größe, ferner die Abbildung als separates Element auf der Verpackung. Zudem wirken die drei Pflanzen im oberen Bereich wie ein kronenartiges Wappen. Bei den fraglichen höherwertigen biologischen Produkten wird auf die Einhaltung der Qualitätsstandards von den Verbrauchern großer Wert gelegt. Entsprechend sind Gütesiegel auf diesem Gebiet häufig.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entnimmt der Verbraucher einem Gütesiegel aber, dass ein neutraler Dritter mit entsprechender Kompetenz die damit versehene Ware nach objektiven und aussagekräftigen Kriterien auf die Erfüllung von Mindestanforderungen geprüft hat. Er vertraut deshalb darauf, dass ein mit dem Siegel gekennzeichnetes Produkt bestimmte, für seine Güte und Brauchbarkeit als wesentlich angesehene Eigenschaften aufweist. Die mit dem Siegel verbundene Güteerwartung ist dabei regelmäßig nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme der Prüfung beschränkt. Sie geht vielmehr von der Fortdauer der bescheinigten Produkteigenschaften aus. Deshalb ist bei solchen Siegeln auch eine kontinuierliche Überwachung der Verwendung des Gütesiegels durch die verleihende Stelle erforderlich.
Alles das fehlte bei dem firmeneigenen Bio-Logo von SALUS. SALUS hatte bei der Benutzung des Bio-Logos nicht darüber aufgeklärt, dass sein Bio-Logo lediglich ein firmeneigenes Logo war. Sein Marktauftritt mit diesem Logo war deshalb irreführend und wurde verboten.
In Bezug auf die Arzneitees kam es dann nicht mehr darauf an, dass das Logo Werbecharakter haben konnte und daher auch nach dem Arzneimittelgesetz unerlaubt war.
OLG München, 9. Dezember 2021, 6 U 1973/21.
Ausblick. Diese Entscheidung weist Parallelen auf zu der für das Jahr 2026 aufgrund der Green Claims Richtlinie erwarteten Gesetzesregelung für Nachhaltigkeitszeichen. Am 22. März 2023 hat die Kommission dem Europäischen Parlament in diesem Zusammenhang unter anderem den Vorschlag vorgelegt, die folgende Geschäftspraktik in die Blacklist der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken aufzunehmen:
Unter allen Umständen ist als unlauter anzusehen:
• das Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurde.
Learnings: Wenn Sie ein Zeichen verwenden wollen, das die Bio-Qualität ihrer Produkte bezeugt, darf das Zeichen nicht den Eindruck erwecken, ein von einem unabhängigen Dritten verliehenes Gütesiegel zu sein. Bei Zweifeln sollten Sie auf eine Gewährleistungsmarke zurückgreifen. Sie wurde für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen durch eine neutrale Stelle von der Europäischen Union als Beweismittel geschaffen.
Hinweis: Lesen Sie zur Bedeutung der Gewährleistungsmarke auch den folgenden BestCase: