Produktform als schutzfähige Marke – Coca-Cola

Produktform als schutzfähige Marke – Coca-Cola

Der Fall: Coca-Cola ist Inhaberin einer bekannten dreidimensionalen Unionsmarke, die aus der Form ihrer Konturflasche mit Rillen besteht:

Formmarke-Coca-Cola-Flasche_goodwillprotect.jpg

Zusätzlich meldete Coca-Cola die nachstehende Abwandlung als dreidimensionale Unionsmarke für Getränke an. Die Anmeldung hatte Erfolg.

neue-Formmarke-Coca-Cola-Flasche_goodwillprotect.jpg

Getränke werden üblicherweise in Behältnissen verkauft. Die Form dieser Behältnisse ist gleichzeitig die Form der Ware.

Kann man sie als Marke anmelden? Eigentlich ja, aber nur unter besonderen Voraussetzungen. Denn eine Marke muss auf die Herkunft der mit ihr gekennzeichneten Produkte aus einem bestimmten Unternehmen hinweisen können. Der Durchschnittsverbraucher aber schließt aus der bloßen Form der Ware oder der Form ihrer Verpackung gewöhnlich nicht auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb. Hierfür muss die angemeldete Form schon erheblich von der Norm oder Branchenüblichkeit abweichen, wenngleich außergewöhnliche Merkmale nicht erforderlich sind.

Die angemeldete Flaschenform enthielt solche außergewöhnlichen Merkmale nicht. Aber die Kombination ihrer vertikalen und horizontalen Rillen, die in verschiedenen Abständen quer über die Flaschen liefen, war auf dem Getränkemarkt unüblich und fantasievoll. Sie ging über die üblichen Formen von Getränkeflaschen deshalb deutlich hinaus. Die Form der Flasche ermöglichte es den Verbrauchern, das in ihr enthaltene Getränk von den Getränken anderer Hersteller zu unterscheiden. Die Verbraucher werden hierdurch in die Lage versetzt, das in der Flasche enthaltene Getränk bei einem positiven Eindruck erneut zu kaufen oder dies im umgekehrten Falle gerade nicht zu tun.

Entsprechend wurde die angemeldete Form der Coca-Cola Flasche als Marke registriert, EUIPO, 31. März 2014, R 523/2013-2.

Am gleichen Tage hatte Coca-Cola auch die nachstehende Flaschenform als Marke angemeldet:

Coca-Cola-Flasche_unzulaessige-Formmarke-goodwillprotect.jpg

Diese Form einer Getränkeflasche war jedoch auf dem Getränkesektor gewöhnlich. Konnte sie gleichwohl als Marke eingetragen werden? Vgl. dazu den Blogartikel Markenschutz bei gewöhnlicher Produktform – Coca-Cola.

Learnings: Wenn Sie die Form eines Produktes kostengünstig für unbegrenzte Zeit über den Markenschutz monopolisieren wollen, achten Sie darauf, dass die Form erheblich von der Branchenüblichkeit abweicht.

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