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  2. Mustermarke

Mustermarke

Markenschutz für einfache Bildzeichen - adidas

Unter welchen Voraussetzungen können einfache Zeichen als Marke geschützt werden? Selbst 12.000 Seiten mit Benutzungsnachweisen reichten in diesem wichtigen Fall nicht aus, um die Schutzfähigkeit einer weiteren Drei-Steifen-Marke von adidas nachzuweisen.
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Gescheiterter Schutzausbau durch Mustermarke - adidas

Wer wollte nicht ein einfaches Logo für sein Unternehmen, das den Goodwill seines Unternehmens bestmöglich verkörpert und überall wiedererkannt wird? adidas verfügt über ein solches Zeichen. Sie wissen schon, die drei Streifen. Bei dem Versuch, den Dreistreifenschutz zu erweitern, ist adidas nun aber vorerst gescheitert.
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Prof. Dr. Paul Lange

Rechtsanwalt Prof. Dr. Paul Lange

Rechtsanwalt Prof. Dr. Paul Lange ist Seniorpartner der Traditionsboutique des gewerblichen Rechtschutzes Siebeke Lange Wilbert, Rechtsanwälte, in Düsseldorf. Er berät als Rechtsanwalt seit 30 Jahren Unternehmen im deutschen und internationalen Markenrecht, insbesondere beim Aufbau und der Absicherung ihrer Markenportfolios, ihres Goodwills und ihres Marktauftritts. Er meldet weltweit Marken an, entwirft Verträge, führt Vertragsverhandlungen und weltweit teils spektakuläre Prozesse zur Verteidigung der Zeichen seiner Mandanten. Prof. Dr. Lange ist Autor des im Verlag C.H.Beck erschienenen großen Standardwerks für Praktiker „Marken- und Kennzeichenrecht, Handbuch zum deutschen und europäischen Recht“ sowie Autor und Herausgeber des Handbuchs „Internationales Handbuch des Marken- und Kennzeichenrechts“. Sie erreichen den Autor und seine Kanzlei über die Website www.siebeke.com.
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