Häufig werden Marken noch einmal neu angemeldet. Die neue Marke hält den Markenschutz aufrecht, ohne dass man für die Dauer von fünf Jahren verpflichtet wäre, eine Benutzung für sie nachzuweisen. Das Gericht der Europäischen Union hat hinter diese Praxis der Neuanmeldung jetzt ein deutliches Fragezeichen gesetzt.