Eventmarke: Löschung wegen Nichtbenutzung – HALLOWIENER
Besondere Events erleichtern den Verkauf von Produkten, die hierfür angefertigt wurden. Gelten für Eventmarken geringere Anforderungen an eine rechtserhaltende Benutzung, weil die Produkte nur in bestimmte Zeitabschnitten abgesetzt werden können?