Strafbarkeit von Managern – Plagiate im Internet
Kunden bieten auf der Plattform Ihres Arbeitgebers Plagiate im Internet an. Können Sie sich als Manager wegen Markenverletzung strafbar machen?
Kunden bieten auf der Plattform Ihres Arbeitgebers Plagiate im Internet an. Können Sie sich als Manager wegen Markenverletzung strafbar machen?
Nach Eingabe einer Marke in die Suchmaschine Google wird auch ein Online-Marktplatz angezeigt, auf dem Dritte Konkurrenzprodukte verkaufen. Ursächlich hierfür ist die Programmierung des Online-Marktplatzes. Wird wegen dieser Programmierung Ihre Marke verletzt?
Sie buchen eine Adwords-Anzeige für Ihren Shop bei Google und vergeben ein Suchwort. Google fügt weitere Keywords hinzu. Was, wenn darunter eine fremde Marke ist?
Wenn Sie bei amazon Ihre Marke eingeben, erscheint auch eine Vielzahl von Fremdprodukten. So geschehen bei Eingabe der Marke Ortlieb. Wird mit Ihrer Marke unzulässig Werbung für andere betrieben?
Auf dem Bewertungsportal von yelp können registrierte Nutzer u.a. Bewertungen für Unternehmen und Dienstleister abgeben. Auch wenn 90 % der Nutzer Ihr Unternehmen positiv bewertet haben, kann yelp für Ihr Unternehmen eine schlechte Note anzeigen. Zu Recht?
Kann ein Online-Marktplatz wegen Markenverletzung haften, weil er die verletzenden Waren eines Verkäufers eingelagert und auch versendet hat?