Modernisierung beschreibender Bio-Marke – Bio MARKT

Modernisierung beschreibender Bio-Marke – Bio MARKT

Der Fall: Der bekannte Großhändler für Bio-Lebensmittel und Naturkosmetik, „denree GmbH“, erfindet für seine Bio-Marke den Begriff „Biomarkt“. Damit will er sich von dem häufig verwendeten Begriff „Superbiomarkt“ abgrenzen. Der Begriff wird mehrfach für Produkte als Bio-Marke in der nachstehenden Gestaltung eingetragen:

Bio_MARKT_goodwillprotect.png

In der Folgezeit nutzt „denree“ den Begriff „Biomarkt“ zusammen mit seinen „denn‘s“ Bio-Läden als Bio-Marke praktisch allein.

Im Zuge einer späteren Modernisierung dieser Marken meldet „denree“ dann das folgende Zeichen u.a. für Lebensmittel, Bekleidungsstücke und Einzelhandelsdienstleistungen an:

Bio_MARKT_Logo_goodwillprotect.png

Über dem Buchstaben „o“ befindet sich ein blattähnliches Bildelement. Dessen Umrisse sind dem „denree“-Logo nachempfunden:

denree_logo_goodwillprotect.png

Die Eintragung des neuen Logos aber scheitert.

Ist das überraschend? Eigentlich nicht. Die Argumentation des Gerichts der Europäischen Union ist geradezu musterhaft. Sie sollte quasi als Blaupause bei jeder Markenentwicklung beachtet werden. Sehen wir uns die Argumentation des Gerichts daher kurz an:

Zunächst analysierte das Gericht den Begriff „Biomarkt“. Im Deutschen weist er direkt auf eine Verkaufsstätte wie einen Supermarkt oder einen Fachmarkt für biologisch oder ökologisch erzeugte Produkte hin. Damit beschreibt der Begriff unmittelbar auch die angemeldeten Waren als biologisch oder ökologisch erzeugte Produkte. Dass das Wort „Biomarkt“ eine Neuschöpfung war und das gebräuchliche Wort „Biosupermarkt“ zur Verfügung steht, steht dem nicht entgegen und ändert den beschreibenden Inhalt des Wortes „Biomarkt“ nicht.

Begriffe, die ohne Denkprozess oder Interpretationsaufwand lediglich Waren oder Dienstleistungen beschreiben können, enthalten nicht den für eine Marke erforderlichen Hinweis auf die Herkunft der Produkte aus einem einzigen Unternehmen. Sie sind für alle Unternehmen zur Beschreibung ihrer Produkte freizuhalten. Das ist nur anders, wenn der Verkehr infolge ihrer Benutzung gelernt hat, solche Beschreibungen mit einem einzigen Unternehmen zu verbinden.

Die Hinzufügung unterscheidungskräftiger Bildelemente kann zwar zur Eintragung der Marke führen. Dafür müssen die Bildbestandteile aber deutlich von dem beschreibenden Inhalt der Worte ablenken. Das war bei der neuen Bio-Marke von „denree“ nicht der Fall. Hier verstärkten die Bildelemente das beschreibende Wort „Biomarkt“ sogar. Schauen wir uns das noch kurz an.

Die Schriftart, der Unterschied in der Schriftgröße der verschiedenen Begriffe sowie die Verwendung der Farben Grün und Braun sind verhältnismäßig banal und einfach. Sie lenken daher nicht von dem Wort „Biomarkt“ ab. Die Blattelemente und die grüne Farbe enthalten daneben sogar direkte Hinweise auf die biologische und ökologische Eigenart der Produkte. Die Übereinstimmung des Blattes über dem „o“ mit dem denree Logo ist zu gering, um den ökologischen Bezug des Blattes zu überdecken.

Alle grafischen Bestandteile veränderten die beschreibende Bedeutung der angemeldeten Bio-Marke für die betreffenden Waren somit nicht.

Auf die Voreintragungen konnte „denree“ sich schließlich auch nicht berufen. Jede Markenanmeldung ist eigenständig zu prüfen. Ausdrücklich und vielleicht auch doppelsinnig verwies das Gericht auf seine Rechtsprechung, wonach man sich auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen nicht berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen.

Gericht der Europäischen Union, 23. Juli, 2022, T-641/21.

Learnings: Marken dürfen nicht ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr ohne Denk- und Interpretationsaufwand zur Bezeichnung der Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können. Ist das der Fall, muss der Kunde für ihre Eintragung erst gelernt haben, dass es sich bei einem solchen Zeichen um ein Unterscheidungsmittel eines bestimmten Unternehmens handelt. Ein Bildbestandteil kann einer solchen Marke bereits vorher zur Eintragung verhelfen. Dafür muss er allerdings deutlich von dem beschreibenden Inhalt ablenken. Er darf keinesfalls die Beschreibung noch verstärken. Vergleichbare Voreintragungen helfen Ihnen nicht. Sie könnten durch die Neuanmeldung sogar gefährdet werden.

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