Verwechslungsgefahr bei Nachhaltigkeitsmarke – Fair Zone

Verwechslungsgefahr bei Nachhaltigkeitsmarke – Fair Zone

Der Fall: Das Zeichen „FAIR ZONE“ eignet sich doch eigentlich besonders gut als Nachhaltigkeitsmarke? Bringt es doch genau zum Ausdruck, dass die vermarkteten Produkte aus einem fairem Handel stammen und nachhaltig produziert wurden.

Das dachten sich auch die Herren Oliver Gothe und Martin Kunz. Im Jahre 2017 meldeten sie zur Erweiterung des Angebotes der von ihnen betriebenen Firmen das Wortzeichen

FAIR_ZONE_goodwillprotect.com.png

als Unionsmarke an. Und zwar unter anderem für Gartenschuhe, Fitnessbänder und Spielzeug.

Ihre Ideen dazu erläuterten sie im Rahmen eines ausgefeilten Marketingauftritts:

FAIR_ZONE_Marketing_goodwillprotect.png

ALDI SÜD erhob gegen die Markenanmeldung Widerspruch. Und stützte sich dabei auf seine unter anderem für identische Waren registrierte Unionsbildmarke:

Bildmarke_FAIR_ALDI_SÜD_goodwillprotect.png

Aber konnte diese ALDI-Marke überhaupt gefährlich werden?

Nein, meinten die Anmelder. Das Wort FAIR könne man nicht schützen. Der Begriff weise nicht darauf hin, dass die geschützten Produkte aus einem bestimmten Unternehmen stammen. Er beschreibe vielmehr nur die Herkunft der nachhaltigen Produkte aus fairem Handel. Deshalb müsse der Begriff von allen Unternehmen verwendet werden können. Auch als Bestandteil einer Nachhaltigkeitsmarke. Die bloße Übereinstimmung der Marken in dem Bestandteil FAIR könne deshalb keine Verwechslungsgefahr begründen.

Das sah das Gericht der Europäischen Union anders.

Die ALDI-Marke war voll wirksam. Ihre Schutzfähigkeit wäre erst in dem Zeitpunkt erloschen, in dem sie im Register endgültig gelöscht worden wäre.

Aufgrund des beschreibenden Zusammenhangs hatte sie und hatte ihr Bestandteil FAIR allerdings nur eine geringe Unterscheidungskraft.

Auch schwache Marken mit geringer Unterscheidungskraft sind jedoch gegen Verwechslungsgefahr geschützt. Ein Element mit geringer Unterscheidungskraft kann in einer solchen Marke sogar das dominierende Element sein und eine Verwechslungsgefahr auslösen. Das ist etwa der Fall, wenn sich das schwache Element durch seine Position im Zeichen, durch seine Größe oder durch die Nachrangigkeit der übrigen Bestandteile des Zeichens in der Wahrnehmung des Verbrauchers als das Markenwort eines bestimmten Unternehmens aufdrängt und sich einprägt.

Das war bei der ALDI-Marke der Fall: Der Begriff FAIR bildet schon durch die Größe seiner Buchstaben und durch seine Position in der Mitte der Marke den Blickfang. Demgegenüber prägen die Bildelemente die ALDI-Marke nicht. Die beschreibende Bedeutung von FAIR wird durch die Weltkugel sogar noch unterstrichen. Die Kugel zeigt nämlich an, dass die aus fairem Handel stammenden Produkte aus globalen Quellen herrühren. Auch der schwarze Hintergrund prägt die Marke nicht. Er ist nur ein übliches Kolorierungsmittel.

In der Bezeichnung FAIR ZONE war das Wort FAIR ebenfalls der maßgebliche Bestandteil: Es erscheint am Anfang des Zeichens. Den Anfang einer Marke aber merken sich die Verkehrskreise besonders. Das weitere Wort ZONE nimmt zudem ebenfalls nur auf das Wort FAIR Bezug. Das haben die Anmelder in ihrer Werbung sehr deutlich gemacht: Danach sollen die aus fairem Handel stammenden Produkte aus dem Zuhause des Kunden eine spezielle Zone machen, eine FAIR ZONE mit nachhaltigen Produkten.

Da beide Zeichen durch das Wort FAIR geprägt werden, bestand angesichts der identischen Waren Verwechslungsgefahr. FAIR ZONE wurde nicht als Marke eingetragen.

Gericht der Europäischen Union, 9. September 2020, T-589/19.

Learnings: Solange eine ältere Marke eingetragen ist, sollte sie im Wirtschaftsleben sehr ernst genommen werden. Sie kann unter Umständen Ihren gesamten Marktauftritt zerstören und auch sonst teure Konsequenzen nach sich ziehen. Selbst ein in ihr enthaltener, an sich beschreibender Begriff kann als solcher bereits eine Verwechslungsgefahr auslösen. Prüfen sie deshalb sehr sorgfältig, ob Ihre Marken und Ihr kostbares, darauf aufbauendes Marketing vor solchen Marken sicher ist.

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