Plagiat im Online-Shop aus China – ROLEX
Der Fall: Ein dänischer Verbraucher kaufte über die englischsprachige Website eines chinesischen Händlers für 365 USD eine Uhr, die als „Rolex GMT Master II 50th with Asian 3186 Movement“ beschrieben wurde. Diese Uhr wurde aus Hongkong auch an ihn versandt. Bei ihrer Ankunft in Dänemark kontrollierten aber die Steuerbehörden die Sendung. Dabei schöpften sie den Verdacht, dass es sich bei der Uhr um ein Plagiat der Rolex GMT Master II
handele. Die Steuerbehörden setzten die Überlassung der Uhr aus und informierten Rolex und den dänischen Verbraucher. Die Prüfung bei Rolex ergab, dass die Uhr tatsächlich eine Nachahmung war.
Rolex ist unter anderem Inhaber der Marken ROLEX und GMT-MASTER und auch von Bildmarken, die aus einer fünfzackigen Krone mit einer Kugel auf der Spitze dieser Krone bzw. der Angabe ROLEX bestehen. Rolex beantragte wegen Marken- und Urheberrechtsverletzung die weitere Aussetzung der Überlassung und forderte den Verbraucher auf, der Vernichtung seiner Uhr durch die Zollbehörden zuzustimmen.
Der Verbraucher sah das nicht ein. Er habe die Uhr nur testen wollen, bevor er in eine echte Rolex investiere. Der Europäische Gerichtshof jedoch gab Rolex Recht. Zwar hatte der Verbraucher die Uhr nur für seinen privaten Gebrauch gekauft. Er selbst verletzte deshalb keine Marken- und Urheberrechte von Rolex. Aber der chinesische Händler hatte die Uhr Kunden in der Europäischen Union angeboten, für die Uhr in der Europäischen Union geworben und auch an Verbraucher der Europäischen Union verkauft. Das waren alles Handlungen, die in der Europäischen Union Marken- und Urheberrechte von Rolex verletzten. Ob der Verkauf der Uhr in China erlaubt war, war demgegenüber egal.
Der Käufer musste ohne Entschädigung in die Vernichtung seiner bereits bezahlten Uhr einwilligen: Er war gezwungen, seine Ansprüche gegen seinen Verkäufer in Hongkong geltend zu machen. EuGH, C-98/13, Urteil vom 06.02.2014
Learnings: Der Kauf von Plagiaten in Online-Shops aus Drittstaaten ist keine gute Idee. Wenn die Originale, wie meist, markenrechtlich oder aus sonstigen Gründen geschützt sind, müssen Sie auch als Privatverbraucher damit rechnen, dass Sie die Ware nie erhalten, obwohl sie sie bezahlt haben.