Verbot selbstzertifizierter Nachhaltigkeitssiegel – GREENWASHING II

Verbot selbstzertifizierter Nachhaltigkeitssiegel – GREENWASHING II

Ab dem 27. September 2026 gilt nach der EmpCo-Richtlinie in der Europäischen Union ein absolutes Verbot selbstzertifizierter Nachhaltigkeitssiegel. Diese bergen nämlich die Gefahr mangelnder Transparenz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitslogos auf Produkten und Dienstleistungen, auf die der Verbraucher großen Wert legt. Bei fast bei der Hälfte der von der Europäischen Kommission untersuchten, aktiven Umweltzeichen in der Union wurde keine oder nur eine unzureichende Überprüfung der Produkte oder Dienstleistungen durchgeführt. Selbstzertifizierte Nachhaltigkeitssiegel sind auch eine Gefahr für den fairen Wettbewerb. Welche Reichweite hat das Verbot intransparenter Nachhaltigkeitssiegel und was ist seine Folge?

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Verbot allgemeiner Umweltaussagen – Greenwashing

Verbot allgemeiner Umweltaussagen – Greenwashing

Am 6. März 2024 wurde die RL (EU) 2024/825 gegen Geschäftspraktiken des Greenwashing und intransparente Nachhaltigkeitskennzeichnungen, etwa in Marken oder Unternehmensnamen, veröffentlicht, sog. EmpCo-Richtlinie. Sie gilt nach ihrer Umsetzung in nationales Recht für Unternehmen ab dem 27. September 2026. Grund genug für Manager, sich mit diesen wichtigen Regeln bereits jetzt zu befassen und sie auch in diesem Blog zu besprechen. Die EmpCo-Richtlinie stigmatisiert unter anderem Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten. In diesem Artikel geht es zunächst um eine davon, nämlich das künftige Verbot allgemeiner Umweltaussagen ohne Nachweis.

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Verfall wegen Nichtbenutzung? – Fohlenelf

Verfall wegen Nichtbenutzung? – Fohlenelf

Eine Marke verfällt, wenn sie zu bestimmter Zeit nicht ernsthaft benutzt ist. Welche Bedingungen sind dafür einzuhalten? Die Unionsmarke ‚Fohlenelf‘ des bekannten Fußballvereins Borussia Mönchengladbach wurde wegen Nichtbenutzung angegriffen. Wie ging der Fall aus?

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Sargnagel für Marken: Fehlende Unterscheidungskraft – KÖLNER DOM

Sargnagel für Marken: Fehlende Unterscheidungskraft – KÖLNER DOM

Gibt es neben Albert Einsteins spezieller Relativitätstheorie weitere Phänomene, die sich einer intuitiven Beurteilung entziehen und die Relativität scheinbar fester Größen beinhalten? Die Rechtsprechung des BGH und des EuGH zur Unterscheidungskraft und damit zur Schutzfähigkeit der Namen berühmter Bauwerke als Marke scheint ein solches Beispiel zu sein. Sie wirkt sich auf eine Vielzahl von wirtschaftsrelevanten Fallkonstellationen aus, etwa auf Marken für Fanartikel oder Eventmarken. Die fehlende Unterscheidungskraft einer Marke sollte deshalb genau geprüft werden.

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Löschungsangriff auf störende Domains – energy-collect.de

Löschungsangriff auf störende Domains – energy-collect.de

Fremde Domains, die mit dem eigenen Firmennamen identisch sind, lenken nicht nur (potenzielle) Onlinekunden auf eine andere Website um. Auch die Werbe- und Darstellungsmöglichkeit des eigenen Unternehmens wird durch sie empfindlich beeinträchtigt. Kann in solcher Situation der Löschungsangriff auf eine störende Domain helfen? Oder muss man mit den Nachteilen leben und notfalls das eigene Unternehmen umbenennen?

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Markenbenutzung in der Produktentwicklungsphase ? – Boswelan

Markenbenutzung in der Produktentwicklungsphase ? – Boswelan

Verfallsanträge wegen Nichtbenutzung sind ein beliebtes Mittel, lästige Markeneintragungen loszuwerden. Sie können insbesondere Unternehmen gefährlich werden, die ihre für die Marke vorgesehenen Produkte gerade erst entwickeln. Wann liegt in solchen Fällen eine ernsthafte Markenbenutzung in der Produktentwicklungsphase vor? Und wann ist eine Nichtbenutzung gegebenenfalls gerechtfertigt, damit die Marke nicht gelöscht werden kann? Das Thema ist nicht nur für Neuanmeldungen von Marken relevant, sondern auch den Ankauf bestehender Marken für ein künftiges Produkt.

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Unbedachtes Warenverzeichnis? – Gufic

Unbedachtes Warenverzeichnis? – Gufic

Kann die Abfassung eines Warenverzeichnisses für eine Marke überhaupt Probleme aufwerfen? Kosmetikartikel sind doch Kosmetikartikel! Nahrungsergänzungsmittel sind eben Nahrungsergänzungsmittel! Und Arzneimittel sind doch nur Arzneimittel! Eine Marke für solche Produkte kann ja auch nicht verfallen, wenn sie für diese Produkte rechtserhaltend benutzt wird… Oder?… Kann die Benutzung einer solchen Marke überhaupt eine Benutzung für etwas ganz anderes sein, die Benutzung einer Marke für Nahrungsergänzungsmittel also eine Benutzung für Arzneimittel? Ist so etwas überhaupt möglich? Vermeiden Sie ein unbedachtes Warenverzeichnis!

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Was kostet eigentlich eine Markenverletzung durch Werbung? – Layher

Was kostet eigentlich eine Markenverletzung durch Werbung? – Layher

Für die Nennung einer fremden Marke in der eigenen Werbung kann es viele Gründe geben. Aber Vorsicht, dass eine solche Werbung nicht für die des Markeninhabers gehalten wird. Auch darf nicht über geschäftliche Verbindungen zu dem Markeninhaber getäuscht werden. Das kann schnell passieren. Man sollte deshalb wissen, wie in derartigen Fällen eigentlich der Schaden beziffert wird.

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Der Abstand ist entscheidend – HYLO

Der Abstand ist entscheidend – HYLO

Markenentwickler wandeln vielfach Begriffe von wichtigen Produkteigenschaften einfach nur ab. Durch die Abwandlung entsteht so ein neues Wort. Es ist nicht mehr glatt beschreibend wie die Eigenschaftsbezeichnung und kann deshalb als Marke eingetragen werden. Das Problem jedoch: Häufig hatten Wettbewerber bereits dieselbe Idee! Und diese verfügen über eine ältere inhaltsgleiche Marke. Was also tun, um später keine Schwierigkeiten zu bekommen? Eine bislang unveröffentlichte Entscheidung des OLG München, die der Verfasser erwirkt hat, gibt hierzu eine wichtige Hilfestellung.

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Lohnen sich Investitionen in schwache Marken? – Vegan

Lohnen sich Investitionen in schwache Marken? – Vegan

Jedes Unternehmen kann schwache Marken wählen, die die besonderen Eigenschaften seiner Produkte oder Dienstleistungen direkt herausstellen. Es mag sein, dass solche Marke nicht eingetragen werden, weil sie Produkte oder Dienstleistungen nur beschreiben. Schaffen sie aber den Weg ins Markenregister, kann ihnen der Schutz nicht gänzlich abgesprochen werden. Lohnen sich deshalb auch Investitionen in schwache Marken?

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